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Erklärung zu streng notwendigen Cookies:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert den Begriff „streng notwendige Cookies“ nicht
explizit.
Streng notwendige Cookies sind Cookies, die für die ordnungsgemäße Funktion einer Website
unerlässlich sind und unverzichtbar sind, um einen Dienst bereitzustellen, der ausdrücklich vom
Nutzer angefordert wurde.
Beispiele für streng notwendige Cookies:
• Authentifizierungs-Cookies (die Anmeldung und Benutzersitzungen ermöglichen).
• Warenkorb-Cookies auf einer E-Commerce-Website.
• Cookies für die Anpassung der Benutzeroberfläche (z. B. Sprachpräferenz, Anzeigeeinstellungen).
• Anonyme analytische Cookies (in einigen Fällen unter strengen Bedingungen).
• Cookies für Lastenausgleich (Verteilung der Serverlast).
Zustimmung für streng notwendige Cookies:
Streng notwendige Cookies benötigen keine Zustimmung des Nutzers. Ihre Verwendung muss
jedoch gerechtfertigt und auf ihren Zweck beschränkt sein.
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Erklärung zu funktionalen Cookies:
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) definiert funktionale Cookies nicht explizit, aber diese
Kategorie wird allgemein in den Leitlinien der Datenschutzbehörden wie der EDPB (Europäischer
Datenschutzausschuss) und der CNIL (Französische Datenschutzbehörde) anerkannt.
Funktionale Cookies sind Cookies, die das Nutzererlebnis auf einer Website verbessern, indem sie
zusätzliche Funktionen ermöglichen, die jedoch nicht unbedingt für die Grundfunktionalität der
Website erforderlich sind.
Beispiele für funktionale Cookies:
• Cookies, die Benutzereinstellungen speichern (z. B. Sprache, Thema, angepasste Ansicht).
• Cookies, die die Nutzung interaktiver Dienste ermöglichen (z. B. Live-Chat, personalisierte
Empfehlungen).
• Cookies im Zusammenhang mit der Wiedergabe von Multimedia-Inhalten (z. B. eingebettete Videos).
• Cookies, die ein automatisches Anmelden bei einem Konto ermöglichen, ohne jedes Mal
Anmeldedaten eingeben zu müssen.
Zustimmung für funktionale Cookies:
Im Gegensatz zu streng notwendigen Cookies benötigen funktionale Cookies in der Regel die
Zustimmung des Nutzers, da sie nicht unbedingt für die Funktionsweise der Website
erforderlich sind, sondern nur das Nutzererlebnis verbessern.
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Erklärung zu Leistungs-Cookies:
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) definiert Leistungs-Cookies nicht direkt, aber sie werden
häufig in den Leitlinien der Datenschutzbehörden wie der EDPB (Europäischer
Datenschutzausschuss) und der CNIL (Französische Datenschutzbehörde) erwähnt.
Leistungs-Cookies (oder analytische Cookies) werden verwendet, um die Nutzung einer Website zu
messen und zu analysieren, um die Leistung zu verbessern. Sie sammeln anonymisierte oder
pseudonymisierte Daten über das Surfverhalten der Nutzer, wie z. B. die besuchten Seiten, die
auf einer Seite verbrachte Zeit oder die Klickrate.
Beispiele für Leistungs-Cookies:
• Analytische Cookies (z. B. Google Analytics, Matomo im nicht freigegebenen Modus).
• Cookies zur Fehlerverfolgung (z. B. Erkennung von 404-Seiten oder langen Ladezeiten).
• Cookies zur Leistungsoptimierung (z. B. A/B-Tests zum Vergleich verschiedener Versionen einer
Seite).
Zustimmung für Leistungs-Cookies:
Mit Ausnahme von Leistungs-Cookies, die nur zur Erstellung anonymer Statistiken verwendet werden
und keine Nutzerverfolgung ermöglichen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers
erforderlich über ein Cookie-Banner oder -Fenster. Ihre Verwendung muss transparent sein
und den Anforderungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) entsprechen.
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Erklärung zu Werbe-Cookies:
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) definiert Werbe-Cookies nicht direkt, aber sie werden
durch die Grundsätze des Datenschutzes und die Empfehlungen von Behörden wie der EDPB
(Europäischer Datenschutzausschuss) und der CNIL (Französische Datenschutzbehörde) geregelt.
Werbe-Cookies (oder Cookies für gezielte Werbung) sind Dateien, die auf dem Gerät eines Nutzers
platziert werden, um sein Surfverhalten zu verfolgen und Informationen über seine Gewohnheiten
und Präferenzen zu sammeln. Ihr Hauptziel ist die Anzeige personalisierter Werbung basierend auf
seinem Online-Verhalten.
Beispiele für Werbe-Cookies:
• Werbe-Tracking-Cookies: verwendet, um Anzeigen basierend auf früheren Suchanfragen und
besuchten Seiten anzuzeigen.
• Retargeting-Cookies: ermöglichen die Anzeige von Werbung einer zuvor besuchten Website (z. B.
nach dem Ansehen eines Produkts ohne Kauf).
• Social-Media-Cookies: verwendet, um Anzeigen basierend auf Interaktionen auf Plattformen wie
Facebook, Instagram oder LinkedIn anzuzeigen.
• Cookies zur Messung der Werbeleistung: analysieren die Effektivität von Werbekampagnen (z. B.
Anzahl der Klicks, Conversion-Rate).
Zustimmung für Werbe-Cookies:
Werbe-Cookies erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers, da sie nicht unbedingt
für die Funktionsweise der Website erforderlich sind und oft Cross-Site-Tracking beinhalten.
Der Nutzer muss die Möglichkeit haben, diese Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen
über ein Cookie-Banner oder -Fenster, mit einer Option, sie einfach zu deaktivieren.
Visioprotech.com verwendet keine erzwungenen Werbe-Cookies.
Die Verwendung erzwungener Werbe-Cookies bedeutet, dass der Zugang zu einem Dienst einer Website
von der Zustimmung des Nutzers zur Platzierung bestimmter Tracker auf seinem Gerät (Computer,
Smartphone usw.) abhängig gemacht wird. Diese Praxis ist verboten.